Julian Peters
Senior Strategist | Innovation & Transformation
30. Juni 2026
5 min
Mit dem EU AI Act kommt eine neue Pflicht: KI-Inhalte kennzeichnen. Schnell schwirren Fragen durch den Kopf: jedes Bild? Jeder Text? Und wer haftet am Ende? Bevor du anfängst, alles umzustellen, lohnt sich ein Schritt zurück. Denn der beste Umgang mit neuen Regeln ist kein hektischer, sondern ein geübter. Wir nehmen dich mit, wie wir solche Änderungen angehen – mit drei Schritten, die du direkt für dich übernehmen kannst.
Auf einen Blick
Was im Gesetz steht
Der EU AI Act verlangt im Grundsatz, dass KI-erzeugte oder manipulierte Inhalte als „künstlich erzeugt oder manipuliert“ offengelegt werden, von Bildern über Audio und Video bis zu Texten. Wann genau die Pflicht greift, hängt von der Art des Inhalts ab. Für veröffentlichte Texte etwa gilt sie nur, wenn sie erscheinen, um „die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren“. Und über alldem steht eine Ausnahme: Wo Texte einer „menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle“ unterliegen und eine Person die Verantwortung dafür trägt, entfällt die Kennzeichnung. Den vollständigen Wortlaut findest du direkt bei der Europäischen Kommission, Artikel 50 EU AI Act.
3 Schritte: Souverän mit dem EU AI Act umgehen
Beim EU AI Act zeigt sich, was bei fast jeder neuen Vorschrift gilt: Wer sie als Brandfall behandelt, trifft hektische Entscheidungen. Wer einen festen Ablauf hat, bleibt ruhig und handlungsfähig. Den folgenden Dreischritt nutzen wir selbst und haben ihn bewusst einfach gehalten.
Schritt 1: Erfassen, wo es euch überhaupt betrifft
Verschaff dir zuerst einen Überblick, an welchen Stellen die neue Regel überhaupt greift. Beim Thema KI heißt das: Geh die Arbeitsabläufe durch, in denen KI-Inhalte entstehen, von Marketing über Website und Kundenkommunikation bis zu internen Materialien. Vieles fällt schon hier raus, weil es gar nicht in den Anwendungsbereich gehört. Du sparst dir jede Diskussion über Stellen, die nie betroffen waren.
Schritt 2: Verantwortung klären
Für die Stellen, die übrig bleiben, klärst du im zweiten Schritt: Wer trägt die Verantwortung, und greift dadurch eine Ausnahme? Bei der KI-Kennzeichnung knüpft das Gesetz genau hier an, denn an die redaktionelle Kontrolle ist eine Ausnahme geknüpft. Halte fest, wer prüft und wer am Ende verantwortlich zeichnet. Diese Klarheit hilft dir nicht nur jetzt, sondern bei jeder Regel, die an Verantwortlichkeiten anknüpft.
Schritt 3: Fachlich absichern statt selbst auslegen
Im letzten Schritt gilt eine einfache Regel: Lege Gesetze nicht selbst aus. Was übrig bleibt und unklar ist, gehört in die Hände einer rechtskundigen Stelle, intern oder extern. Das ist kein Eingeständnis von Unwissen, sondern professionelles Vorgehen. Ihr trefft eure Entscheidungen dann auf gesicherter Basis, nicht auf einer Vermutung.

Warum dieser ruhige Umgang sich auszahlt
Auf den EU AI Act angewendet heißt das: Du gehst die Kennzeichnungspflicht mit Vorlauf an, statt im August 2026 in Hektik zu verfallen. Du vermeidest Schnellschüsse und triffst Entscheidungen, die du belegen kannst. Das erhält deine Glaubwürdigkeit nach innen und außen. Souverän wirkt nicht, wer alles sofort weiß, sondern wer einen klaren Weg hat, es herauszufinden.
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